Geschichte Norwegen

Staat und Gesellschaft

Norwegen ist eine konstitutionelle Monarchie, in deren Verfassung es in Artikel 3 heißt: „Die ausübende Gewalt liegt beim König.“. Dessen Macht beschränkt sich jedoch im Großen und Ganzen auf ein -zugegebenermaßen manchmal entscheidendes – Mitspracherecht. Ansonsten hat das Parlament, das Storting, den Regierungsauftrag inne.

Laut Artikel 39 übt das Volk die gesetzgebende Gewalt über das Storting aus. Da es in Norwegen aber nicht möglich ist, das Parlament vorzeitig aufzulösen, können die Norweger dieser Funktion nur alle vier Jahre nachkommen. Ebenso werden die kommunale und die regionale Verwaltung im Abstand von vier Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle norwegischen Staatsbürger über 18 Jahren und außerdem auf kommunaler Ebene auch Ausländer mit festem Wohnsitz in der betreffendes Gemeinde.

Verwaltungstechnisch ist Norwegen in 19 Großregionen eingeteilt, die abhängig von ihren Einwohnerzahlen eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten -insgesamt 165- in das Parlament schicken.


 

Es gibt es keine Prozenthürden zu überwinden. Momentan sind sieben Parteien im Parlament vertreten. Dass Beschlüsse dadurch erschwert werden, stört die Norweger jedoch nicht: Bisher ist es erst zweimal eine Mehrheitsregierung zustandegekommen und große Koalitionen sind auch nicht üblich.

Die wichtigsten Parteien sind:

  • die sozialdemokratische Arbeiterpartei „Arbeiterpartiet“,
  • die rechte/konservative Partei „Høyre“,
  • die linke Partei „Venstre“,
  • die christliche Volkspartei „Kristlig Folkepartiet“,
  • die Zentrumspartei „Senterpartiet“,
  • die sozialistische Linkspartei „Sosialistisk Venstrepartiet“ und
  • die Fortschrittspartei „Fremskittspartiet“.

Außerdem gibt es auf kommunaler Ebene noch die kommunistische Partei (Rote Wahlallianz).

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1 Kommentar zu “Geschichte Norwegen”

  1. am 21. Mrz 2007 um 09:01Theresia S.

    Die Souveränität geht vom Volk aus. Dass das Norweger Parlament keine frühzeitige Auflösung erfahren kann (Misstrauensvotum), muss das Volk nicht daran hindern, aktiv an der Politik jederzeit teil zu nehmen. In Norwegen existiert das Volksbegehren und die Volksabstimmung.
    Die Befugnisse des Königshauses sind eher repräsentativ als ausführend. Ihre Funktion beschränkt sich eher auf Kooperation.

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