Einreise Norwegen
3. Februar, 2007 von Moderator
Die Einreisebestimmung für Norwegen
Bei den großen Reiseanbietern sucht man Norwegen üblicherweise vergeblich im Katalog, aber eine Reihe von kleinen Spezialreisebüros haben das Land im Programm und bieten Winter- oder Sommerreisen an. Informationen findet man im jährlich erscheinenden „Offiziellen Reisehandbuch Norwegen“, welches man beim Norwegischen Fremdenverkehrsamt beziehen kann.
Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen zur Einreise nach Norwegen einen Reisepass oder Personalausweis. Fahrzeuge, die ins Land kommen, müssen das Länderkennzeichen tragen. Die grüne Versicherungskarte ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, um eventuelle Schadensfälle besser abwickeln zu können. Außerdem muss am Auto gekennzeichnet sein, vorher es kommt, falls dies durch das EU-Kennzeichen nicht ersichtlich ist helfen Aufkleber wie “D” für Deutschland oder “CH” und “A” für die Schweiz bzw. Österreich.
Seit einigen Jahren dürfen unter Beachtung medizinischer Sondervorschriften auch Hunde und Katzen mit nach Norwegen gebracht werden. Da diese aber recht kompliziert sind, ist ein kurzes Umreißen der Bestimmungen leider nicht möglich. Die Regelungen dafür kann man ebenfalls vom Norwegischen Fremdenverkehrsamt oder bei den Botschaften erfragen.
Für Norwegen gelten beim Zoll einige Sonderbestimmungen. Unter den beim Zoll üblichen Vorbehalten (»zum Eigengebrauch«) darf man als Reisender mit festem Wohnsitz in Europa einführen: Alkohol: 1 Liter Spirituosen (bis 60 %) und 1 Liter andere Getränke (bis 23 %) sowie 2 Liter Bier, alternativ 2 Liter alkoholische Getränke (bis 23 %) und 2 Liter Bier. Die Altersgrenze liegt bei 20 Jahren. Zusätzlich zu den zollfreien Waren dürfen noch 4 Liter Spirituosen und 10 Liter Bier gegen Verzollung eingeführt werden. Tabakwaren darf man ab 16 Jahren einführen und zwar 200 Zigaretten oder 250 g Tabak plus Zigarettenpapier oder 50 Zigarren.
Abgesehen vom persönlichen Reisegepäck dürfen Waren bis zu einem Wert von 1.200 Norwegischen Kronen eingeführt werden. Für Fleischwaren besteht eine Sonderbeschränkung: maximal 5 Kilogramm und nur als Konserven. Verboten ist die Einfuhr von verschiedenen Nahrungsmitteln, Betäubungsmitteln, Waffen, Munition, Gift und Medikamenten. Für kranke Menschen gelten bezüglich der Medikamente Sonderregelungen, die man bei den Fremdverkehrsämter vorher unbedingt erfragen sollte.
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